Tiervermittlung, ein Vorwort in eigener Sache

Damit es bei Ihren neuen Familienzuwachs kein böses Erwachen gibt, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise. Eine Auswahl einiger zu vermittelnder Hunde und Katzen können Sie sich auf den folgenden Seiten ansehen.

 

1. Was muss ich zur Vermittlung mitbringen?

 

Möglichst alle Familienmitglieder, etwas Zeit , Personalausweis

 

2. Wann kann ich kommen?

 

Immer zu den Besuchszeiten, besser ist eine telefonische Terminvereinbarung.

 

3. Was muss ich beachten, wenn ich mir ein Tier anschaffen will?

 

Erlaubt der Vermieter die Tierhaltung? Was sagen die Nachbarn, wenn  plötzlich ein so genannter Kampfhund in Ihrem Garten tobt? Kann ich für die Kosten eines Tieres aufkommen z.B. Hundesteuer, Futter, Arztkosten...? 

Habe ich genügend Zeit für das Tier? 

Habe ich genügend Platz für das Tier, um es artgerecht unterzubringen? 

Habe ich jemanden für das Tier, wenn ich verreise oder krank bin? 

Leidet ein Familienmitglied oder Sie selbst an einer Tierhaarallergie?

 

4. "Warum nehmen Tierschutzvereine noch eine "Schutzgebühr", sie sollten doch froh sein, wenn ich bereit bin einem Tier ein neues Heim zu geben?"

 

Wer vom Tierschutz ein Tier übernimmt, muss einen Schutzvertrag unterzeichnen. Außer Name, Adresse und Nr. des Personalausweises findet sich eine genaue Beschreibung des Tieres darin, die Haltungsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr. Obwohl jeder Verein seine eigenen Verträge hat, weichen diese untereinander nur im Detail ab. In allen Verträgen verpflichtet sich der Besitzer das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken. Im allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden, etc. um weiteres Elend zu verhindern. Der Unterzeichner erklärt sich weiter damit einverstanden, vom Tierschutz hinsichtlich seiner Tierhaltung kontrolliert zu werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Ergibt eine spätere Nachkontrolle, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen lebt  hat der Tierschutzverein aufgrund dieses Schutzvertrages eine Handhabe gegen den Tierhalter. Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen. Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein und die Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz. 

Die Schutzgebühr soll außerdem deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und emotionellen Wert hat. Keinesfalls ist das Tier als Geschenk gedacht, das spontan entgegengenommen und schnell wieder weggeworfen werden kann. Die Schutzgebühr soll mithelfen das Tier vor dem Schicksal zu bewahren, welches es in vielen Fällen schon mal erlebt hat. Außerdem hilft die Schutzgebühr, die finanzielle Situation im neuen Heim zu beurteilen, wer kein Geld für die Schutzgebühr aufbringt wird dies vielleicht auch später für Futter oder den Tierarzt nicht tun. Tierschutzvereine finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schutzgebühren. Schutzgebühren beziehen sich auf die Ausgaben für Kastration, Impfung, Entwurmung, Streu, Futter etc. und sind nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Aber so hilft dieses Geld von vermittelten Tieren all denen, die keine Chance haben ein neues Zuhause zu finden, weil sie alt, verhaltensgestört oder zu krank sind. Und sie unterstützt kostenintensivere Vorhaben, wie z.B. Kastrationen bei wildlebenden Katzen oder anderweitig wichtige anstehende Operationen bei unseren Tieren.

 Die Schutzgebühr trägt somit ihren Namen zurecht, weil sie hilft Tiere zu schützen.

 

Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf, wenn einer unserer Schützlinge Ihr Interesse geweckt hat.

Tel. Bitterfeld 03493/22037 

 

Vielen Dank. Ihr Team des Tierheims Bitterfeld.


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